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BEGRIFFE ZUM CHARTERN EINES BOOTES
1. Zahlungsbedingungen:
Der Charterer verpflichtet sich die Summe des Mietpreises innerhalb Terminem, angegeben in diesem Vertrag, zu zahlen. Die Zahlung kann über Scheck, Banküberweisung oder in bar verrichtet werden. Der Charterer verpflichtet sich eine Liste mit Namen, Reisepassnummern, Geburtstag- und Geburtsortdaten sowie Adressen Staatsbürgerschaft, eine Kopie des Skipper- und Radio Erlaubniss spätestens 4 Wochen vor Begin der Vercharterung, zu übergeben.
2. Charterpreis:
Der Charterpreis schliesst die Gebühr für das Boot und Nutzung desselben ein. Das Boot wird den Charterer mit vollen Wasser - und Treibstofftank sowie in sauberem und funktionsfähigem Zustand übergeben. Das Boot soll im gleichen Zustand zurückgegeben werden.
3. Übergabe des Bootes:
ABA VELA verpflichtet sich, das Boot in ordnungsgemassem Zustand zu übergeben. Sollte aus irgendwelchen Grunden das Boot am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt nicht für Verfügung sein, der Charterer kann die Rückgeld für die Tage er kein Boot zum Verfügung hätte, oder ein anderes wechsel Boot mit änlichen oder besseren Kennzeichen anbieten. Wenn ABA VELA innerhalb 24 Stunden kein wechsel Boot übergeben kann, der Charterer darf sich vom Vertrag zurückzutreten oder den Charterpreis für jeden Tag, an dem ihn das Boot nicht zur Verfügung stand, fordern. Ein weitergehender Anspruch auf Schandenersatz ist ausgeschlossen. Der Charterer verpflichtet sich bei der Übergabe des Bootes die Vollstandigkeit von der in der Checkliste angeführten Ausrustung und Inventar zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen werden vor dem Charterbeginn auf die Checkliste vorgelegt. Wenn in Moment der Übergabe keine bemerkten Mangel gibt es, die geben dem Charterer kein Recht auf die Gebührminderung. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot an ABA VELA an dem vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zurückgeben.
Wird das Boot mit Verspätung oder an einem anderen Ort zurückgegeben, der Charterer soll für die Verspätung bis 3 Stunden den Tagesbetrag der Charterpreises bezahlen. Die Verspätung über 3 Stunden soll den dreifachen Tagesbetrag der Charterpreises bezahlen sein. Dazu werden noch die Unkosten, die dem ABA VELA wegen verspäteter Rückgabe des Bootes enstanden sind, gerechnet. Nur im Falle der hoheren Gewalt gilt die Verspätung als gerechtfertigt, worüber aber, der Charterer ABA VELA sofort inforrmieren muss.
4. Kaution:
Bei übernahme des Bootes wird eine Kaution an die check-in und check-out Rezeption in VISA, MASTER oder DINERS Kreditkarteslip oder bar hinterlegt. Die Kautionbetrag ist 1.000 € für die Boote über und 1.500 € für die Boote unter 40 Füße. Die Kaution wird im Moment der Rückgabe dem unbeschädigten Boot mit vollen Treibstofftank hinterlegt.
5. Versicherung:
Das Boot ist für Schaden gegen dritten Personen versichert. Die Kasko-Versicherung deckt allen materallen Schaden für die Boote über 40 Füße 1.500 € und 1.000 € für die Boote unter 40 Füße bis zum totalen Bootwert. Die Versicherung schliesst erforderliche persönliche Unfallversicherung der Passagiere in öffentlichem Transport und freiwiliger persönlichen Versicherung mitein. Die Mangel deckt von der Versicherung, dass nicht an ABA VELA und am nahesten Hafenmeister berichtet ist, wird in Begriffen die Versicherung nicht anerkannt werden, und von jenen, werden schließliche Schäden voll Verantwortung des Charterers.
6. Verantwortungen und Verpflichtungen des Charteres.
Für Charterern Taten und/oder Vernachlässigung für den ABA VELA verantwortlich zu einem dritt ist, wird Charterer alle Ausgaben zu ABA VELA für materielle und gesetzliche Kosten bedecken, dass von seiner Taten und/oder Vernachlässigung resultieren. Der Charterer ist besonders verantwortlich für den Fall die illegaler Handlungen (z.B. kommerzialler Fishfang, Antiquitätenfang von Meeresgrund, usw).
Der Charterer ist verplichtet jede Havarie mit ein anderes Boot oder mit dem Land oder irgendanderes Unfall sofort am nahesten Hafenamt und ABA VELA berichtet und eine Kopie der Shadenanmeldung zu ersuchen. Im Falle dass, das Boot ergreifen werde oder erhalte ein weiteren Segels Verbot von die Regierungsbeamter oder ein anderes Person, der Charterer ist verpflichtet diese Informazion sofort an ABA VELA zu geben. Die Kosten des Schadens, die auf den Boot oder auf seine Ausrüstungen gemacht werden, sollen durch Charterer bedeckt werden. Der Charterer ist verpflichtet das Öl in der Maschine jeden Tag zu prüfen. Alle Schäden, die vom Mangel des Öls in der Maschine entstehen, auch werden von Charterer bedeckt werden. Unterwasseranteil des Bootes wird am Ende des Charters geprüft werden und der Charterer ist für irgendeinen Schaden verantwortlich.
Der Charterer ist in Grenzen der Teritorialwasser Kroatiens zu fahren verpflichtet. Für Segeln zu anderen Ländern ABA VELA wird offizieller Erlaubnis an Anfrage erwerben. Der Charterer verpflichtet sich das Boot nicht in Untermietung zu geben, an anderen Personen zu leihnen, auch nicht an Regatten teilzunehmen und das Boot für irgendeine gewerblichen Zwecke benutzen. Der Charterer soll unter die guten Wetterkondizionen zu fahren. Der Charterer erklärt, dass er im Besitz eines gultigen Navigationerlaubnis ist, bzw. dass der Charterer das Boot einem Mitglied, welches so einen Navigationerlaubnis besitzt, zu steurn geben wird.
7.Rücktritt.
Soll der Charterer aus irgendwelchen Gründen die Charter nicht antreten können, so kann dieser, nach vorheriger Zustimmung mit ABA VELA, eine andere Person, die seine Rechte und Pflichte ubernimmt, aufsuchen. Wenn keine Ersetzung gefunden werden kann, ABA VELA wird so viel wie folgt behalten:
- 30% der Chartergebühr für den Rücktritt bis zum 2 Monaten vor dem Charterbeginn
- 50% der Chartergebühr für den Rücktritt bis zum 4 Wochen vor dem Charterbeginn
- 100% der Chartegebühr für den Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor dem Charterbeginn.
8. Beschwerden.
Es werden nur diejenigen Beschwerden in Betracht genommen, die in der Schriftform, an der Rücktritt von der ABA VELA Vertreter unterschreiben sind, vorgelegt werden.
9. Gerichtsstand.
In allen strittigen Fragen wird eine giltige Einigung angestrebt. Wenn es in der oberen Weise nicht aufgelöst werden kann, wird es Thema der Rechtsprechung vom Gerichtshof in Split sein.
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